
Löschwasserversorgung
Bereich Löschwasserversorgung
Subvention Löschwasserversorgung (Eingabefrist am 15.12.2015 abgelaufen)
Der Kanton beteiligt sich an den Investitionen für die Löschwasserversorgung der Gemeinden und der von ihnen betrauten Körperschaften mit 25% sofern die Gesuche bis zum 31. Dezember 2015 eingereicht wurden.
Voraussetzung für die Ausrichtung des Beitrages ist/war die Einreichung eines vollständigen Gesuches bis zum 31.Dezember 2015. Die bis zu diesem Datum eingereichten Projekte sind bis Ende 2022 zu realisieren.
Das Gesuch hatte insbesondere folgendes zu umfassen:
- Die Baubeschreibung mit einem technischen Bericht mit den notwendigen Berechnungen sowie den zu erwartenden Optimierungen und dem Realisierungsplan
- Einen Übersichtsplan der gesamten Anlage
- Den Kostenvoranschlag
- Die Projektpläne
- Den Kreditbeschluss mit Angabe der Kostenträger
Kantonsbeiträge setzen voraus, dass sich die Investitionen im Rahmen der kantonalen und regionalen Planungen und eines Gesamtkonzeptes halten. *)
*) Auszug BSG, Art. 35 Beiträge des Kantons.
Beiträge an Investitionen der Löschwasserversorgungen
25% der Investitionen für:
- Wasserversorgung
- Hydranten
- Löschbecken
- etc.
Merkblatt 210 Löschwasserversorgung gem. BSG und BSV
Link zur Brandschutzverordnung
Für weitere Informationen rund um die Löschwasserversorgung wenden Sie sich bitte an:
Daniel Baghdadi
Tel: +41 52 632 73 46
Fax:+41 52 624 15 14
daniel.baghdadi(at)ktsh.ch
Voraussetzung für die Ausrichtung des Beitrages war die Einreichung eines vollständigen Gesuches bis zum 31. Dezember 2015. Die eingereichten Projekte sind bis Ende 2022 zu realisieren.

